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1. Mietbedingungen
Das Vertragsverhältnis beginnt durch Unterzeichnung des Mietvertrages durch Martin Michalczyk oder eines Vertretungsberechtigten. Die Reservierung gilt für den Vermieter erst dann als verbindlich, wenn der Mieter eine Anzahlung geleistet hat. Wird der Mietvertrag auf Wunsch zugeschickt, muss die unterzeichnete Vertragskopie innerhalb 5 Tagen wieder bei dem Vermieter eintreffen. Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden, um Gültigkeit zu erlangen.
2. Mieter
Der Mieter muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit zwei Jahren im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheines sein, welcher der Klasse des angemieteten Fahrzeugs entspricht, oder vergleichbar sein. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug lenken, die die Bedingungen des Mietvertrages erfüllen. Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Unsere Preise schließen ein : Mehrwertsteuer, KFZ- Haftpflicht, Vollkasko/ Teilkasko (SB EUR 1000,-/SB EUR 300,--) fällige Wartungen. Übergabepauschale abhängig vom Fahrzeug. Definition über Mietpreisliste
4. Auslandsfahrten
Mit Ausnahme der Türkei, GUS, Albanien (und in Krisengebiete) sind Auslandsfahrten in die europäischen Länder möglich. Außereuropäische Auslandfahrten bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
5. Bezahlung
Bei Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % (mindestens jedoch EUR 200,- bei Wohnmobile und mindestens € 100,-- bei Wohnwagen) des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf mein Konto zu überweisen oder bei Abholung in bar zu entrichten. OHNE VOLLSTÄNDIGE BEZAHLUNG IST EINE AUSHÄNDIGUNG DER MIETSACHE NICHT MÖGLICH! Bei Übernahme der Mietsache ist eine Kaution in Höhe von EUR 1000.-- (bar/per Überweisung) zu hinterlegen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.
6. Übernahme / Rückgabe
Bei Fahrzeugübernahme ist ein Übergabeprotokoll vom Mieter zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Vertrags. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug termingerecht (gemäß Angaben im Mietvertrag) in der Muskauer Str. 20, 02625 Bautzen, zurückzugeben. Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist die Firma „Caravan Metropol“ hiervon umgehend zu unterrichten. Eine Verlängerung der Vermietung ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Fahrzeug verfügbar ist. Die Verlängerung bedarf unbedingt der Genehmigung des Vermieters. Eine Verspätung liegt dann vor, wenn eine Rückgabe nach dem vereinbarten Rückgabetermin erfolgt und der Vermieter kein Einverständnis gegeben hat oder nicht informiert wurde. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs, wird ein Entgelt in Höhe des doppelten Mietpreises je Verspätungstag fällig. Der Mieter kann bei verspäteter Rückgabe für sämtliche Folgekosten haftbar gemacht werden. Das Fahrzeug ist gereinigt, vollgetankt und mit entleertem WC zurückzugeben. Ansonsten wird Reinigung und Kraftstoffauffüllung in Rechnung gestellt. Das Fahrzeug kann am Vorabend des ersten Miettages ab 16.00 Uhr übernommen werden. Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 12.00Uhr. Der Mieter haftet bei Verschulden für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenen Schäden. Das Fahrzeug ist sauber und in einwandfreiem Zustand zu Übergeben. Es ist im gleichen sauberen Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, so fallen für den Mieter folgende Reinigungskosten an: Außenreinigung- 45,- €, Innenreinigung- 65,- € WC- 80,- €. Eine Rückgabe an Sonntagen, sowie Feiertagen ist ausgeschlossen.
7. Besondere Obliegenheit
des Mieters
Das Fahrzeug wird nur zu dem zugedachten Zweck, das in seiner Eigenschaft als Wohn- bzw. Reisefahrzeug zu verstehen ist, vermietet. Der Mieter haftet für das Fahrzeug. Es ist untersagt, das Fahrzeug weiterzuvermieten oder zu verleihen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von EUR 150,- ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Sofern der Betrag EUR 150,- übersteigt, dürfen Reparaturen nur mit Einwilligung der Vermieters in Auftrag gegeben werden. Diese angefallenen bzw. genehmigten Kosten erstattet der Vermieter gegen Vorlage der auf „Caravan Metropol, Muskauer Str. 20, 02625 Bautzen“ ausgestellten Belege. Die Mehrwertsteuer muss separat ausgewiesen sein. Eventuell anfallende Wartungen, Ölwechsel (siehe Übernahmeprotokoll) müssen während der Mietzeit vom Mieter veranlasst werden. Die Kosten werden gegen Quittung bei der Rückgabe erstattet. Auch hier ist die MWSt separat auszuweisen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz. Bitte unterweisen Sie Mitfahrende in den sinnvollen Gebrauch des Wohnmobils und der darin enthaltenen Geräte/ Mobiliars. Für Beschädigungen haftet der Mieter |
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8. Verhalten unterwegs / Unfälle
Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden für Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind. Der Mieter sollte bei jedem Tanken den Ölstand / Luftdruck kontrollieren. Entstehen Schäden durch Missachtung der Kontrollen, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Eventuelle Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind unverzüglich der Polizei und dem Vermieter zu melden, geschieht dies nicht, kann die Versicherung Zahlungen verweigern. Für eventuelle Nachteile aus dem Versäumnis der Meldung wird der Mieter haftbar gemacht. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe unaufgefordert mitzuteilen. Dies ist notwendig, damit auch der Nachmieter einen sorgenfreien Urlaub genießen kann. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Der Mieter hat die jeweiligen Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. Fahren unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Übermüdung etc. ist strengstens untersagt. Sollte bei einem eventuellen Unfall die Versicherung aus einem oder mehreren vorgenannten Gründen die Regulierung des Schadens verweigern, wird der Mieter in vollem Umfang regresspflichtig gemacht. Der Mieter haftet ebenso, wenn er Unfallflucht begeht. Erfolgt eine Regulierung durch eine ausländische Versicherung nicht oder nur teilweise, haftet der Mieter auch bei unverschuldeten Unfällen.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschaden sind vom Mieter dem Vermieter u. bei einem Schadensbetrag über 50,- € auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschriften der Beteiligten enthalten.
9. Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter von der Anmietung zurück, kann der Vermieter eine Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Mietpreis. Bis 90 Tage vorher: 20 % des Mietpreises. Vom 89-40 Tage vorher: 40% des Mietpreises. Vom 39-20 Tage vorher: 70 % des Mietpreises. Vom 19- 0 Tage vorher: 100 % des Mietpreises. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, werden Stornogebühren in Höhe des vollen Mietpreises fällig. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Eine Reiserücktrittskosten- Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten, diese kann natürlich separat abgeschlossen werden. Bei vorzeitigem Reiseabbruch des Mieters, werden keine Mietkosten erstattet.
10. Rücktritt durch
„CARAVAN METROPOL“ / HAFTUNG
Wir behalten uns vor, den Mietvertrag zu stornieren, wenn Gründe eintreten, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen. „CARAVAN METROPOL“ haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden, beschränkt sich die Haftung durch den Vermieter bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter, sind ausgeschlossen. Bei Ausfall des Fahrzeugs, hat der Mieter keinen Anspruch auf Stellung eines Fahrzeugs oder Erstattung von Aufwendungen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für reine Verschleißteile, die der Mieter nicht schuldhaft mitverursacht hat. Übrigen bleibt es bei der gesetzliche Haftung.
12. Datenschutz
Wir/ich sind/bin einverstanden damit, dass unsere/meine Daten zu firmeninternen Zwecken gespeichert werden.
13. Rauchen / Haustiere
Da es in unserem Interesse liegt einwandfreie Fahrzeuge zu vermieten, bitten wir darum in den Fahrzeugen nicht zu rauchen bzw. Haustiere mitzuführen. Sollte dies dennoch der Fall sein, so behält sich der Vermieter vor die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
14. Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
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